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Was ist neu: Eine neue Funktion wurde eingeführt, um die Verarbeitung der Familienzulagen vollständig zu automatisieren. Sie gewährleistet die vollständige Einhaltung der kantonalen Vorschriften und spart den Nutzerinnen und Nutzern bei der Lohnverarbeitung wertvolle Zeit.
Das System wendet nun automatisch die korrekten Beträge an, basierend auf dem Alter des Kindes, dem Wohnkanton der/des Mitarbeitenden sowie weiteren möglichen Kriterien wie der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder.
In den Personaldaten der/des Mitarbeitenden kann beim Hinzufügen eines Kindes nun zwischen Kinderzulage und Ausbildungszulage unterschieden werden. Dabei besteht die Möglichkeit, ein Anfangs- und Enddatum für den Anspruch auf die Zulage zu definieren. Zudem berücksichtigt das System Fälle von Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen bei Kindern im Alter von 16 bis 20 Jahren. Sobald diese Informationen erfasst sind, werden die entsprechenden Beträge automatisch in die Lohnberechnung der/des Mitarbeitenden integriert.
Ihr Benefit: Dieses Update ermöglicht eine präzisere Lohnverarbeitung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, und reduziert den manuellen Aufwand erheblich.